Das Startchancen-Programm – Was bedeutet es eigentlich für meine Schule?
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Das Startchancen-Programm, mit dem Bund und Länder v.a. Schulen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern unterstützen wollen, soll bald starten. Bezogen auf die Laufzeit und die Höhe der Fördermittel ist es das bislang umfangreichste Bildungsprogramm der Bundesrepublik Deutschland.
Die Eckpunkte wurden im September 2023 vorgelegt. Bis Ende Jänner 2024 fand der abschließende Austausch mit den Bundesländern statt. Die finale Unterzeichnung des Programms soll im Frühsommer erfolgen. Der Start ist für den 1. August 2024 vorgesehen.
Derzeit arbeiten die Bundesländer an der Umsetzung. Die ersten Länder haben bereits Listen mit telnahmeberechtigten Schulen veröffentlicht (z.B. Brandenburg und Nordrhein-Westfalen).
Hier beantworten wir die drängendsten Fragen zum Programm und fassen die wichtigsten Informationen zusammen.
Startchancen-Programm mit Betzold
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- Was ist das Startchancen-Programm?
- Wann beginnt die Laufzeit?
- Wie wird das Programm finanziert?
- Wie werden die Fördergelder verteilt?
- Kann sich meine Schule für eine Förderung bewerben?
- Was ist förderfähig?
- Wurden konkrete Zielvorstellungen formuliert?
- Welche Aufgaben kommen auf Startchancen-Schulen zu?
- Worauf bezieht sich die Kritik am Startchancen-Programm?
Was ist das Startchancen-Programm?
Immer wieder belegen Studien, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien und Familien mit Migrationshintergrund schlechtere Bildungschancen haben.
Das Startchancen-Programm hat mehr Bildungsgerechtigkeit zum Ziel. Es soll helfen, diesen verhängnisvollen Zusammenhang zu durchbrechen, indem Schulen mit einem hohen Anteil benachteiligter Schülerinnen und Schüler gezielt gefördert werden.
Die Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der sozio-emotionalen Kompetenzen steht dabei im Fokus. Ein konkretes Ziel ist die Halbierung der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die erwarteten Kompetenzen in Mathematik und Deutsch verfehlen.
Wann beginnt die Laufzeit?
Das Startchancen-Programm soll zum Schuljahr 2024/2025 starten. Die Laufzeit ist zunächst auf 10 Jahre angelegt.
Wie wird das Programm finanziert?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will jährlich bis zu einer Milliarde Euro bereitstellen. Diese Mittel sollen von den Ländern in gleicher Höhe ergänzt werden. Sollte ein Bundesland weniger Fördergeld bereitstellen, verringert sich auch der Anteil des Bundes entsprechend. Zusammen wollen Bund und Länder damit im Förderzeitraum Gelder in Höhe von 20 Milliarden Euro investieren.
Wie werden die Fördergelder verteilt?
Die Verteilung der Fördergelder nach dem Königsteiner Schlüssel, der auf der Bevölkerungszahl und dem Steuereinkommen der einzelnen Bundesländer beruht, soll beim Startchancen-Programm zumindest teilweise ausgesetzt werden. Stattdessen wird der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund und Kinder aus armutsgefährdeten Familien als Maßstab zugrunde gelegt.
Wenn die Mittel nach der Kinderarmutsquote verteilt würden, würden z.B. Länder wie Bayern und Baden-Württemberg voraussichtlich weniger bekommen als beispielsweise Bremen, Berlin oder Nordrhein-Westfalen. Sozialforscher Marcel Helbig erklärt: „Die Verteilung der Gelder wäre ungleicher, aber fairer. Die Mittel würden die Schulen erreichen, die sie am dringendsten brauchen“. (Quelle: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung)
Die Länder selbst verteilen die Mittel dann auf Schulen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern. Dabei sollen 60% an Volksschulen und 40% an weiterführende und berufliche Schulen verteilt werden.
Kann sich meine Schule für eine Förderung bewerben?
Nein, das ist voraussichtlich nicht möglich.
Planmäßig sollen etwa 4000 allgemeinbildende und berufliche Schulen, also rund jede 10. Schule, von den Fördergeldern profitieren. Im ersten Jahr sollen etwa 1000 Schulen eine Förderung erhalten, die restlichen förderfähigen Schulen sollen bis zum Schuljahr 2026/2027 folgen.
Über das Auswahlverfahren der Schulen, die eine Förderung erhalten werden, liegen noch keine genauen Informationen vor. Klar ist, dass die Länder diese Entscheidung treffen werden und bei der Verteilung der Mittel der Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern bzw. die Lage der Schulen in sozialen Brennpunkten ausschlaggebend sein soll.
Nach Angaben der Rheinischen Post wird die Auswahl der Schulen in Nordrhein-Westfalen durch das Schulministerium auf Grundlage des Sozialindexes getroffen.
Was ist förderfähig?
Um an den Schulen nachhaltig mehr Bildungsgerechtigkeit zu ermöglichen, sollen v.a. diese drei Bereiche (Säulen) gefördert werden:
- 1. Säule: Investitionen für Infrastruktur und Ausstattung von Schulen unter Berücksichtigung der Schaffung einer zeitgemäßen, barrierefreien, klimagerechten und lernfördernden Umgebung (z. B. Räume für inklusives Lernen, Maker Spaces) → 40% der Mittel
- 2. Säule: zusätzliches Budget („Chancenbudget“), das die Autonomie der Schulen stärkt, um bedarfsgerechte Lösungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung umzusetzen (z.B. gezielte Lernförderung zur Stärkung fundamentaler Kompetenzen, Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte, die Zusammenarbeit mit passenden, außerschulischen Partnern sowie die systemische Weiterentwicklung) → 30% der Mittel
- 3. Säule: mehr Personal für multiprofessionelle Teams, pro Schule könnte eine zusätzliche Stelle ermöglicht werden (Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter, pädagogische Fachkräfte anderer Disziplinen wie Lerntherapie, Logopädie, Ergotherapie) → 30% der Mittel
Das "Bündnis Startchancen-Schulen" ist eine Informationsplattform, auf der die am Programm teilnehmenden Schulen geeignete Angebote, Ideen und Kooperationspartner finden.
Wurden konkrete Zielvorstellungen formuliert?
Ziel des Startchancen-Programms ist mehr Bildungsgerechtigkeit und eine Stärkung der Leistungsfähigkeit des Schulsystems. Um die Fortschritte überprüfbar zu machen, wird das Projekt wissenschaftlich begleitet und evaluiert. 2028 sollen die ersten Ergebnisse veröffentlicht werden.
Welche Aufgaben kommen auf Startchancen-Schulen zu?
Adminstrative Aspekte wie Nachweispflichten sollen unkomplizierter geregelt sein als beispielsweise beim Digitalpakt. Jede Schule kann ihren individuellen Bedarf eruieren und entsprechend Mittel beantragen.
Nach der „Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034“ müssen sich die Startchancen-Schulen zu folgenden Punkten bekennen, zu denen sie Kompetenzen erwerben sollen:
- individuelle Diagnostik
- adaptive Förderung
- frühzeitige und systematische berufliche Orientierung
- Bestandsaufnahme, Zielfindung, Durchführung und Implementation von Maßnahmen zur datengestützten, problembewussten und lösungsorientierten Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie deren Evaluation
Worauf bezieht sich die Kritik am Startchancen-Programm?
Die Ausarbeitung des Programms wird durch das „Expert:innenforum Startchancenprogramm (Exsta)“ der Robert Bosch Stiftung und des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung begleitet. Die Bildungsexpertinnen und -experten bemängeln, dass die Mittelverteilung nur für die 1. Säule nach sozialen Indikationen geplant ist. Die Mittel für das Chancenbudget und die multiprofessionellen Teams sollen den Ländern nach Umsatzsteuerpunkten zugewiesen werden.
Außerdem sehen sie die Kommunen, die bei der Umsetzung des Programms eine maßgebliche Rolle spielen werden, unterrepräsentiert.
Ein großes Problem ist, dass für die Umsetzung der Ziele des Startchancen-Programms Personal nötig ist, das aufgrund des Lehrermangels derzeit nicht zur Verfügung steht.
Die GEW merkt auch an, dass der Bedarf weit höher ist und die Mittel sowie die Zahl der geförderten Schulen nicht ausreiche: 25% der Schülerinnen und Schüler sind arm oder armutsgefährdet, das Programm erreiche aber nur 10%, so GEW-Vorsitzende Maike Finnern.
Fazit
Trotz der Kritik an einigen Punkten sind sich die Bildungsexpertinnen und -experten einig, dass das Programm wichtig und nötig ist.
Wenn das Programm so umgesetzt wird wie angekündigt – v.a. auch mit der wissenschaftlichen Begleitung, einem Evaluationsbudget und der Abkehr vom Gießkannenprinzip (wenn auch noch nicht komplett) – hat es bisherigen Reformprogrammen schon einiges voraus.
Ebenso wird der Fokus auf die Förderung von Basiskompetenzen und Volksschulen positiv bewertet.
Bemerkenswert ist dabei auch das konkrete Ziel, am Ende der Förderung (nach 10 Jahren) den Anteil der Kinder, die die Mindestanforderungen in den Basiskompetenzen in den Fächern Mathematik und Deutsch nicht erreichen, zu halbieren.
Startchancen-Programm mit Betzold
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Quellen:
- Bundesministerium für Bildung und Forschung: Startchancen-Programm
- Bundesministerium für Bildung und Forschung: Startchancen-Programm: Verhandlungsgruppe einigt sich auf Bund-Länder-Vereinbarung
- WZB: Mehr Geld für Schulen in den ärmsten Nachbarschaften
- Kultusministerkonferenz: Mit dem Startchancen-Programm werden sozial benachteiligte Kinder in den Schulen noch gezielter gefördert
- Kultusministerkonferenz: Bund und Länder einigen sich auf Startchancen-Programm
- News4Teachers: Startchancen-Programm: Welche Leistungen Schulen damit einkaufen können
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