Was versteht man unter Unterrichtsmitteln eigener Wahl (UeW)?
Unterrichtsmittel eigener Wahl (UeW) umfasst Materialien, die für den Einsatz durch Lernende bestimmt sind und nicht im Rahmen der aktuellen Schulbuchaktion verfügbar sind. Dazu gehören gedruckte Medien, therapeutische Hilfsmittel, audiovisuelle Medien (z. B. CDs, DVDs), Lernspiele und digitale Produkte.
Welche Materialien können als UeW bestellt werden und welche nicht?
Auf der offiziellen Website der Schulbuchaktion unter schulbuchaktion.at/richtlinien finden Sie eine detaillierte Übersicht darüber, welche Materialien als UeW bestellt werden können und welche nicht.
Wer ist berechtigt, UeW zu bestellen?
Unterrichtsmittel eigener Wahl (UeW) kann jede Schule im Rahmen der Schulbuchaktion bestellen. Vorausgesetzt, der Anteil überschreitet nicht 15 % des jeweiligen Schulform-Limits. So haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Unterrichtsmaterialien auszuwählen, die nicht im regulären Angebot der Schulbuchaktion enthalten sind.
Wie hoch ist der verfügbare Betrag für UeW und wie wird er beantragt?
Wie viel Budget Ihnen für UeW zur Verfügung steht, hängt vom Gesamtbudget der Schule für Schulbücher ab. Die Materialien können Sie schon beim Hauptbestelltermin direkt über das SBA-Online-Programm beantragen. Nach der Bestellung zeigt Ihnen das System den genauen Betrag an. So behalten Sie den Überblick. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihre jeweiligen Schulbuchreferent:innen.
Wann können UeW bestellt werden?
UeW können Sie zwischen September und Anfang März im laufenden Schuljahr bestellen. Den genauen Stichtag finden Sie in den Durchführungsrichtlinien der Schulbuchaktion – abrufbar unter schulbuchaktion.at/richtlinien
Wie erfolgt die Verrechnung von UeW?
UeW werden über das e-Rechnungsverfahren abgerechnet. Wir reichen die Rechnung als e-Rechnung beim zuständigen Finanzamt ein – von dort wird sie dann bezahlt.
Was muss die Schule bei der Lieferung von UeW beachten?
Bitte beachten Sie bei der Lieferung von Unterrichtsmitteln eigener Wahl (UeW), dass ein Lieferschein und eine Papierrechnung beiliegen. Prüfen Sie diese Unterlagen auf ihre Richtigkeit. Danach senden Sie sie unterschrieben und mit Schulstempel versehen an uns zurück. Nur mit diesen Dokumenten kann die e-Rechnung beim Finanzamt zur Zahlung eingereicht werden.